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Zeiterfassung im Homeoffice: Arbeitszeit zu Hause erfassen, rechtssicher und ohne Überwachung

Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gilt auch im Homeoffice und bei mobiler Arbeit: Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit müssen erfasst werden, ebenso Pausen und Ruhezeiten. Die Erfassung dürfen die Mitarbeiter selbst übernehmen, etwa per App. Eine Bildschirm- oder Dauerüberwachung ist dafür weder nötig noch in der Regel zulässig.

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Homeoffice, Telearbeit oder mobiles Arbeiten?

BegriffBedeutung
TelearbeitsplatzVom Arbeitgeber fest eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz im Privatbereich, mit vereinbarter Wochenarbeitszeit und Dauer (§ 2 Abs. 7 ArbStättV)
Mobiles ArbeitenArbeit von zu Hause oder unterwegs ohne fest eingerichteten Arbeitsplatz; die Arbeitsstättenverordnung gilt hier nur eingeschränkt
HomeofficeUmgangssprachlich für beides

Für die Zeiterfassung ist die Unterscheidung egal: Arbeitszeitgesetz und Erfassungspflicht gelten überall, wo gearbeitet wird. Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice gibt es in Deutschland nicht; die Regeln stehen in Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag.

Was in die Homeoffice-Vereinbarung gehört

  • Wie die Arbeitszeit erfasst wird (App, Browser, Formular) und bis wann.
  • Erreichbarkeit und ob es Kernzeiten gibt.
  • Überstunden: nur nach Anordnung oder Zustimmung, wie sie ausgeglichen werden.
  • Ruhezeit und Feierabend: keine Pflicht, abends E-Mails zu beantworten.
  • Datenschutz: welche Daten erfasst werden und wer sie sieht.
  • Arbeitsschutz: Gefährdungsbeurteilung, Ausstattung.

Mit Betriebsrat gilt: Die Ausgestaltung mobiler Arbeit ist nach § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG mitbestimmungspflichtig, die technische Zeiterfassung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.

Arbeitszeit, Überstunden und Ruhezeit zu Hause

Zu Hause verschwimmen die Grenzen schnell. Die Regeln des Arbeitszeitgesetzes gelten trotzdem:

  • Höchstens 10 Stunden am Tag, im Schnitt 8 (§ 3 ArbZG).
  • Pausen von 30 bzw. 45 Minuten (§ 4 ArbZG).
  • 11 Stunden Ruhezeit (§ 5 ArbZG). Wer um 23 Uhr noch eine E-Mail schreibt, darf genau genommen erst um 10 Uhr wieder anfangen.
  • Sonntagsarbeit ist auch zu Hause grundsätzlich verboten (§ 9 ArbZG).

Vertrauensarbeitszeit bleibt möglich: Sie verzichten auf feste Zeiten, nicht auf die Erfassung. Die Mitarbeiter erfassen selbst, und Sie kontrollieren stichprobenartig, ob Höchstarbeitszeit und Ruhezeiten eingehalten werden. Wie Mehrarbeit vergütet wird, steht unter Überstunden berechnen.

Wie viel Kontrolle erlaubt ist

Die Zeiterfassung selbst ist durch die gesetzliche Pflicht gedeckt (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO). Alles, was darüber hinausgeht, muss verhältnismäßig sein:

MaßnahmeEinschätzung
Stempeln von Beginn, Pause und EndeErforderlich und zulässig
Standort einmalig beim Stempeln (an der Wohnadresse)In der Regel vertretbar, wenn transparent und auf den Stempelzeitpunkt begrenzt
Gelegentliche AnwesenheitsbestätigungVertretbar, wenn selten, angekündigt und in der Betriebsvereinbarung geregelt
Dauerhafte GPS-Ortung, Bildschirmaufnahmen, Keylogger, WebcamGrundsätzlich unverhältnismäßig; Keylogger zur Verhaltenskontrolle hat das BAG ohne konkreten Verdacht für unzulässig erklärt

Informieren Sie die Beschäftigten nach Art. 13 DSGVO über Zweck, Daten und Speicherdauer. Im Zweifel stimmen Sie die Lösung mit Ihrem Datenschutzbeauftragten ab.

So funktioniert die Zeiterfassung im Homeoffice mit QRtimetrack

  • Sie hinterlegen die Wohnadresse des Mitarbeiters als Standort mit GPS-Bereich.
  • Der Mitarbeiter stempelt Kommen, Pause und Gehen am Handy; der Standort wird nur in diesem Moment gelesen.
  • Büro- und Homeoffice-Tage laufen im selben Konto; im Büro kann auch im Browser gestempelt werden, nur aus dem Firmennetz.
  • Optional: zufällige Anwesenheitsprüfungen, bei denen der Mitarbeiter innerhalb von 10 Minuten per Selfie bestätigt. Selfies werden nach 30 Tagen gelöscht.
  • Face ID oder Fingerabdruck werden nur auf dem Handy geprüft; wir erhalten keine Biometriedaten.
  • Warnungen bei mehr als 10 Stunden und Überstunden mit Bestätigung.
  • Monatsabschluss mit Bestätigung durch den Mitarbeiter, Export als Excel, CSV oder PDF.

Mehr zur Technik unter Zeiterfassung per GPS und Online-Zeiterfassung. Es kostet 9,95 € im Monat bis 5 aktive Mitarbeiter und 1,99 € pro aktivem Mitarbeiter ab dem sechsten, zzgl. MwSt.; die ersten 7 Tage sind kostenlos, ohne Kreditkarte, für bis zu 10 Mitarbeiter. Für die Bürotage gibt es ein Tablet am Eingang im Sonderangebot.

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Was bei Verstößen droht

Fehlende Aufzeichnungen nach § 16 Abs. 2 ArbZG können mit bis zu 30.000 € geahndet werden (§ 22 ArbZG), bei Minijobbern nach § 17 MiLoG mit bis zu 50.000 €. Hinzu kommen Risiken bei Streit über Überstunden. Alle Details im Ratgeber Pflicht zur Arbeitszeiterfassung.

Österreich: Bei überwiegender Arbeit in der Wohnung genügen nach § 26 Abs. 3 AZG Aufzeichnungen über die Dauer der Tagesarbeitszeit.

Häufige Fragen

Muss die Arbeitszeit im Homeoffice erfasst werden?

Ja. Die Pflicht aus dem BAG-Beschluss von 2022 gilt unabhängig vom Arbeitsort. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit müssen erfasst werden; der Mitarbeiter darf das selbst tun.

Was schreibe ich in die Vereinbarung zur Zeiterfassung?

Wie und bis wann die Zeit erfasst wird, wie Pausen und Überstunden behandelt werden, welche Daten erhoben werden und wer Zugriff hat. Mit Betriebsrat regeln Sie das in einer Betriebsvereinbarung (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 und Nr. 14 BetrVG).

Darf der Mitarbeiter im Homeoffice Überstunden machen?

Ja, wenn sie angeordnet oder gebilligt sind und die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden: höchstens 10 Stunden pro Tag und 11 Stunden Ruhezeit. Regeln Sie in der Vereinbarung, dass Überstunden vorher abgestimmt werden.

Darf ich Mitarbeiter im Homeoffice per GPS oder Webcam überwachen?

Dauerortung, Webcam- oder Bildschirmüberwachung sind in der Regel unverhältnismäßig. Vertretbar ist ein Standortpunkt beim Stempeln an der Wohnadresse und gelegentliche, angekündigte Anwesenheitsbestätigungen. Informieren Sie transparent und beteiligen Sie den Betriebsrat.

Wenn jemand 2 Tage zu Hause und 3 im Büro arbeitet, wie wird erfasst?

In einem System mit zwei Standorten: Büro und Wohnadresse. Der Mitarbeiter stempelt dort, wo er arbeitet, und alle Stunden laufen in einer Monatsübersicht zusammen.

Quellen

  1. Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 13.09.2022 – 1 ABR 22/21
  2. Arbeitszeitgesetz (ArbZG) – gesetze-im-internet.de
  3. Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), § 87 – gesetze-im-internet.de
  4. Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) – EUR-Lex
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