Überstunden berechnen: Stundenlohn, Zuschläge, Grenzen und Beispiele Schritt für Schritt
In Deutschland gibt es keinen gesetzlichen Überstundenzuschlag. Ob und wie viel Zuschlag gezahlt wird oder ob Freizeitausgleich gilt, regeln Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag. So berechnen Sie die Vergütung: Stundenlohn ermitteln, Überstunden aus der Zeiterfassung zählen, vereinbarten Zuschlag anwenden. Dazu die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes und Beispiele.
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Was das Gesetz zu Überstunden sagt
| Regel | Inhalt | Grundlage |
|---|---|---|
| Überstunden | Arbeitszeit über die vertraglich vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinaus | Arbeitsvertrag, Tarifvertrag |
| Höchstarbeitszeit | 8 Stunden werktäglich, bis 10 Stunden, wenn im Schnitt von 6 Monaten oder 24 Wochen 8 Stunden nicht überschritten werden | § 3 ArbZG |
| Aufzeichnung | Arbeitszeit über 8 Stunden werktäglich aufzeichnen, zwei Jahre aufbewahren; daneben gilt die allgemeine Erfassungspflicht | § 16 Abs. 2 ArbZG, BAG 1 ABR 22/21 |
| Vergütung | Wenn nichts vereinbart ist, gilt eine Vergütung als stillschweigend vereinbart, wenn die Arbeit den Umständen nach nur gegen Vergütung zu erwarten ist | § 612 BGB |
| Zuschlag | Kein gesetzlicher Zuschlag; nur nach Tarif, Betriebsvereinbarung oder Vertrag | — |
| Mindestlohn | Auch Überstunden müssen im Ergebnis mit mindestens 13,90 € pro Stunde (2026) vergütet sein | MiLoG |
Viele Online-Rechner rechnen pauschal mit 25 % oder 50 % Zuschlag. Das ist kein gesetzlicher Wert, sondern typisch für Tarifverträge. Maßgeblich ist, was für Ihr Arbeitsverhältnis vereinbart ist.
Schritt 1: den Stundenlohn ermitteln
Bei Monatsgehalt teilen Sie das Bruttogehalt durch die durchschnittlichen Monatsstunden. Die übliche Formel lautet: Wochenstunden × 13 ÷ 3 (ein Jahr hat 52 Wochen, also 13 Wochen pro Quartal und 3 Monate).
| Wochenstunden | Durchschnittliche Monatsstunden | Stundenlohn bei 3.000 € brutto |
|---|---|---|
| 40 | 173,33 | 17,31 € |
| 38,5 | 166,83 | 17,98 € |
| 35 | 151,67 | 19,78 € |
| 20 (Teilzeit, 1.500 € brutto) | 86,67 | 17,31 € |
Tarifverträge legen manchmal einen eigenen Teiler fest. Dann gilt dieser.
Schritt 2: Überstunden aus der Zeiterfassung zählen
Überstunden sind die Differenz zwischen erfasster Arbeitszeit (ohne Pausen) und Sollzeit. Wichtig ist der Zeitraum: Bei Gleitzeit und Arbeitszeitkonten zählt meist erst der Saldo am Monats- oder Ausgleichsende.
- Erfassen Sie Beginn, Ende und Pausen jeden Tag, nicht nur die Überstunden.
- Unterscheiden Sie angeordnete, gebilligte und geduldete Überstunden: Nur solche sind zu vergüten, die der Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder geduldet hat oder die zur Erledigung der Arbeit nötig waren.
- Im Streit muss der Arbeitnehmer die Überstunden darlegen; daran hat die Erfassungspflicht nichts geändert (BAG, Urteil vom 4. Mai 2022, 5 AZR 359/21). Eine bestätigte Zeiterfassung beendet solche Streitigkeiten meist schnell.
Schritt 3: Zuschlag oder Freizeitausgleich anwenden
Prüfen Sie, was gilt: Tarifvertrag (häufig 25 % oder mehr, oft gestaffelt), Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag. Viele Verträge sehen statt Auszahlung ein Arbeitszeitkonto mit Freizeitausgleich vor. Klauseln wie „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“ sind nur wirksam, wenn klar ist, wie viele Überstunden erfasst sein sollen, und bei Besserverdienern unter Umständen eher zulässig.
Beispiel 1: Vollzeit mit tariflichem Zuschlag von 25 %
- Bruttogehalt 3.000 €, 40-Stunden-Woche: 3.000 € ÷ 173,33 h = 17,31 € pro Stunde.
- Laut Zeiterfassung 12 Überstunden im Monat.
- Grundvergütung: 12 × 17,31 € = 207,72 €.
- Zuschlag 25 %: 51,93 €.
- Zusätzlich brutto: 259,65 €.
Beispiel 2: Freizeitausgleich
Gleiche 12 Überstunden, Vertrag sieht Freizeitausgleich 1:1 vor: Der Mitarbeiter bekommt 12 Stunden frei bei voller Bezahlung. Mit einem Zuschlag von 25 % in Freizeit wären es 15 Stunden.
Beispiel 3: Teilzeit
Eine Teilzeitkraft mit 20 Wochenstunden arbeitet in einer Woche 25 Stunden. Die 5 Mehrstunden sind zu vergüten. Ob ein Zuschlag fällig ist, hängt von der Regelung ab. Das BAG hat am 5. Dezember 2024 (8 AZR 370/20) entschieden, dass eine tarifliche Regel, die Zuschläge erst ab der Vollzeitgrenze zahlt, Teilzeitkräfte benachteiligen kann. Lassen Sie Ihre Regelung prüfen.
Nacht, Sonntag, Feiertag: Zuschläge und Steuer
Überstunden in der Nacht oder am Sonntag werden oft zusätzlich bezuschlagt. Gesetzlich geregelt ist nur der Ausgleich für Nachtarbeit: ohne tarifliche Regelung ein angemessener Zuschlag oder angemessener Freizeitausgleich (§ 6 Abs. 5 ArbZG). Für Sonn- und Feiertagsarbeit schreibt das ArbZG einen Ersatzruhetag vor, keinen Zuschlag.
Steuerlich sind Zuschläge für tatsächlich geleistete Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit nach § 3b EStG bis zu bestimmten Prozentsätzen steuerfrei (Nacht 25 %, Sonntag 50 %, Feiertage 125 %, 24.12. ab 14 Uhr, 25./26.12. und 1. Mai 150 %, berechnet auf höchstens 50 € Grundlohn pro Stunde). Reine Überstundenzuschläge sind nicht steuerfrei. Mehr dazu im Ratgeber Nachtarbeit und Nachtzuschlag.
Österreich: 50 % Überstundenzuschlag
Anders als in Deutschland sieht das österreichische Arbeitszeitgesetz einen gesetzlichen Zuschlag vor: Überstunden sind nach § 10 AZG mit einem Zuschlag von 50 % oder durch Zeitausgleich abzugelten. Kollektivverträge können Details regeln.
Überstunden automatisch aus der Zeiterfassung
Am einfachsten ist die Berechnung, wenn die Zeiterfassung die Überstunden schon richtig zählt. In QRtimetrack:
- Soll-Arbeitszeit pro Mitarbeiter, Überstunden, Pausen, Nacht- und Wochenendstunden werden automatisch berechnet.
- Überstunden mit Bestätigung: Wer länger bleibt, bestätigt per QR-Code und Foto, dass er noch vor Ort ist. Ohne Bestätigung wird zum Schichtende ausgestempelt. So zahlen Sie keine Stunden, die nur auf dem Papier stehen.
- Warnungen bei mehr als 10 Stunden am Tag und zu kurzer Ruhezeit.
- Monatsabschluss mit Bestätigung durch den Mitarbeiter: Die Überstunden sind dann unstrittig.
- Export als Excel, CSV oder PDF für die Lohnabrechnung.
Auf Papier hilft die kostenlose Stundenzettel-Vorlage. Die rechtlichen Grundlagen stehen im Ratgeber Pflicht zur Arbeitszeiterfassung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der gesetzliche Überstundenzuschlag 2026?
In Deutschland gibt es keinen gesetzlichen Überstundenzuschlag. Zuschläge ergeben sich aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag; üblich sind 25 % oder mehr. In Österreich dagegen sieht § 10 AZG 50 % vor.
Wie viele Überstunden sind erlaubt?
Das Arbeitszeitgesetz begrenzt die Arbeitszeit, nicht die Überstunden: höchstens 10 Stunden pro Werktag, im Schnitt von sechs Monaten oder 24 Wochen höchstens 8. Bei sechs Werktagen sind das im Schnitt 48 Stunden pro Woche. Tarifverträge können abweichen.
Muss ich Überstunden leisten?
Nur wenn Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung das vorsehen, oder in echten Notfällen aus der Treuepflicht. Mit Betriebsrat ist die Anordnung von Überstunden nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG mitbestimmungspflichtig.
Sind Überstundenzuschläge steuerfrei?
Nein. Steuerfrei nach § 3b EStG sind nur Zuschläge für tatsächlich geleistete Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, in den dort genannten Grenzen. Ein Überstundenzuschlag ist voll steuer- und beitragspflichtig.
Verfallen Überstunden?
Nicht automatisch, aber vertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen können Ansprüche nach wenigen Monaten erlöschen lassen, wenn sie nicht geltend gemacht werden. Ansonsten gilt die regelmäßige Verjährung von drei Jahren. Prüfen Sie Ihren Vertrag.
Wer muss Überstunden vor Gericht beweisen?
Der Arbeitnehmer muss die Überstunden darlegen und dass sie angeordnet, gebilligt oder geduldet waren. Das BAG hat 2022 bestätigt, dass die Erfassungspflicht daran nichts ändert. Eine vom Mitarbeiter bestätigte Zeiterfassung hilft beiden Seiten.